Inflationsausgleichsprämie

Wie Sie mit der Inflations­ausgleichs­prämie Ihre Mitarbeiter gezielt entlasten können.

Die Inflation treibt die Lebenshaltungskosten dramatisch nach oben. Zusammen mit den steigenden Energiepreisen stehen Arbeitnehmer:innen immer häufiger vor finanziellen Problemen. Was tun? Eine klassische Gehaltserhöhung ist kostenintensiv und kommt bei der Belegschaft nicht in voller Höhe an. Daher bietet die Bundesregierung seit dem 26. Oktober 2022 Unternehmen die Möglichkeit bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei den Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt zukommen zu lassen. Somit können Arbeitgeber:innen ihre Belegschaft gezielt entlasten.

Zusammen mit dem Beratungsunternehmen Baker Tilly, das auf die Themen Wirtschafts- Steuer und Rechtsberatung spezialisiert ist, haben wir alle technischen und steuerlichen Aspekte hier für Sie zusammengefasst:

Die Prämie

  • Bei dem Entlastungspaket handelt es sich im eine freiwillige Zahlung der Unternehmen an Beschäftigte
  • Unternehmen können bis zu 3.000 Euro Bonus steuer- und sozialabgabefrei an Ihre Belegschaft auszahlen

Wer kann das Enlastungspaket erhalten?

  • Die Inflationsausgleichprämie kann an alle Arbeitnehmenden ausgezahlt werden (Vollzeit- und Teilzeitkräfte als auch geringfügig Beschäftigte)
  • Die Prämie gilt je Dienstverhältnis (z.B. auch bei Neuantritten während der Laufzeit)

Wie kann der Bonus ausgeschüttet werden?

  • Die Zuwendungen sind als Bar- oder Sachzuwendung z.B. in Form von Gutscheinen möglich
  • Mehrere Teilzahlungen bzw. Sachzuwendungen der Inflationsausgleichsprämie sind möglich
  • Die Inflationsausgleichprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und muss im sachlichen Zusammenhang mit den gestiegenen Verbraucherpreisen stehen

Wie ist die Laufzeit?

  • Der steuerliche Freibetrag kann bis zum 31.12.2024 gewährt werden und als Bar- oder Sachzuwendung ausgeschüttet werden
Quelle: BakerTilly
Sie wollen Ihre Mitarbeiter:innen mit der Inflationsausgleichsprämie entlasten?
Der Wunschgutschein bietet flexible und persönliche Wege zur Ausschüttung.
Somit können Sie die Inflationsprämie nachhaltig für Ihr Unternehmen nutzen:

Brutto gleich Netto

Das Entlastungspaket ist steuerfrei. Mitarbeiter:innen erhalten den vollen Betrag des Bonus.

Größte Auswahl mit attraktiven Einlöse­partnern

Mehr als 500 Einlöse­partner online und mehr als 5000 Shops im Retail* – somit können die Mitarbeiter:innen aussuchen welche Sach­zuwendung gerade von Nöten ist.

Persönliche Wertschätzung

Persönliche Übergabe einer Sonderprämie bleibt in Erinnerung und fördert die nachhaltige Bindung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen

Arbeitgeber Attraktivität

Steigert die Attraktivität gegenüber dem Wettbewerber und bindet Mitarbeiter:innen langfristig, im Vergleich zu einer einmaligen Zusatzzahlung.

Employer Branding

Individualisieren Sie den Wunschgutschein mit Ihrem Firmenlogo und nutzen Sie die gratis Grußkarte für persönliche Worten. Der zweistufige Einlöseprozess fördert darüber hinaus die Identifikation mit dem Unternehmen.

Sie möchten direkt Ihre Bestellung aufgeben? Nutzen Sie gerne unser digitales Bestellformular.

Sie brauchen Hilfe bei Ihrem individuellen Entlastungspaket? Dann rufen Sie uns an.
+49 (0) 2961 78 696 30


Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll Millionen Arbeitnehmer aufgrund der anhaltenden hohen Lebenskosten entlasten. Die Prämie kann als Einmalzahlung oder in Form von Raten ausgezahlt werden. Dazu passt der Wunschgutschein perfekt, denn die Inflationsausgleichsprämie kann auch als Sachbezug ausgeschüttet werden – und das über mehrere Monate hinweg. Somit können Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unter die Arme greifen – auch langfristig.

Wer kann die Inflationsausgleichsprämie bekommen?

Auch bekannt unter dem Namen Energiepreisbremse kann die Inflationsausgleichsprämie an alle Arbeitnehmenden ausgezahlt werden. Sowohl Vollzeit- und Teilzeitkräfte als auch geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werksstudenten und Auszubildende können den Bonus erhalten.

Warum soll ich als Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie nutzen?

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten trifft Verbraucher:innen am meisten. Durch die Inflation werden nicht nur Luxusgüter teurer, auch die Produkte des täglichen Bedarfs kennen aktuell nur eine Preisentwicklung: nach oben. Mit dem von der Bundesregierung angebotenen Inflationsausgleich können Arbeitgebende ihre Belegschaft gezielt unterstützen und steigern somit sogar ihre Attraktivität als Unternehmen. Dies schätzen nicht nur die Bestandsmitarbeiter, auch für potentielle neue Kolleg:innen könnte das ein weites Argument für ein Unternehmen sein. Eine langfristig ausgezahlte Sachprämie unterstützt und bindet die Mitarbeiterinnen. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber ist, er kann den Inflationsausgleich ohne immense Zusatzkosten nuten: Die Prämie ist sozialversicherungs- und steuerfrei. Somit erhält er Mitarbeiter das was ihm zugewendet wird.

Wie flexibel kann ich als Arbeitgeber das Entlastungspaket gestalten?

Unternehmen können online Auflade-Gutscheine für Ihre Mitarbeitenden erwerben und sie monatlich oder anlassbezogen mit einem Wert ihrer Wahl aufladen – ganz bequem mit wenigen Klicks. So lässt sich die 3.000 €-Prämie oder ein Teil davon z.B. als Weihnachtsextra nutzen, sie lässt sich mit einem monatlichem Shopping-Bonus von 125 € auf maximal 24 Monate verteilen oder wird als Urlaubsextra eingesetzt.

Wie entlastet der Wunschgutschein meine MitarbeiterInnen?

Der Multi-Brand-Gutschein kann in über 500 Online-Shops und mehr als 5.000 Filialen in Deutschland eingelöst werden. Als langfristig gezahlte Inflationsausgleichprämie können Mitarbeiter:innen ihre Haushaltskasse gezielt entlasten: Der Wunschgutschein kann sowohl als Lebensmittel Wocheneinkauf, bei der Besorgung von Drogerie- oder Haushaltsartikeln, beim Tanken und vielen mehr eingesetzt werden.

Kann ich Teile der Inflationsausgleichprämie auch als Weihnachtsgeschenk nutzen?

Ja, auch hier finden Mitarbeiter:innen garantiert das richtige und können sich einen tatsächlichen Herzenswunsch erfüllen: Dabei finden Beschenkte in Kategorien von Mode und Schmuck über Haus und Garten bis hin zu Beauty und Technik garantiert das Richtige.

Wie lange ist der Geschenkgutschein gültig?

Der Wunschgutschein ist drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

Eine Auswahl unserer Top Einlösepartner in Deutschland*

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